Notdienst aktiv Wasser, Brand, Schimmel – 24/7 besetzte Leitung für Stuttgart, Heidelberg und Umgebung
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Leitfaden

Die Versicherung zahlt. Sie beauftragt.

Der wichtigste und am häufigsten missverstandene Punkt beim Versicherungsschaden: Der Versicherer zahlt, aber er beauftragt nicht. Auftraggeber sind Sie. Das heißt, Sie wählen den Betrieb – auch dann, wenn Ihnen ein Partnerbetrieb genannt wird.

Aufgequollenes Parkett an einer Balkontür als Folge eines Wasserschadens

Bitte nicht auf die Freigabe warten

Sofortmaßnahmen zur Schadenbegrenzung – absperren, Wasser absaugen, Trocknung beginnen – sind nicht nur erlaubt, sondern vertraglich von Ihnen gefordert. Nur der Wiederaufbau sollte auf die Umfangsabstimmung warten. Wer wartet und den Schaden dadurch größer werden lässt, riskiert Kürzungen.

Welche Versicherung ist zuständig?

Bei einem Wasserschaden in einer Wohnung sind meist zwei Versicherungen beteiligt. Die Trennlinie verläuft zwischen Gebäude und Inhalt.

  • Wohngebäudeversicherung. Deckt alles, was fest zum Gebäude gehört: Mauerwerk, Estrich, Putz, fest verlegte Bodenbeläge, sanitäre Installationen. Sie wird vom Eigentümer gehalten, bei einer Eigentümergemeinschaft von der Gemeinschaft.
  • Hausratversicherung. Deckt beweglichen Inhalt: Möbel, Elektrogeräte, Kleidung, Teppiche. Sie wird von dem gehalten, der dort wohnt – also auch vom Mieter.
  • Privathaftpflicht. Kommt ins Spiel, wenn jemand den Schaden verursacht hat, etwa eine ausgelaufene Waschmaschine, die die Wohnung darunter schädigt.

Als Mieter melden Sie den Schaden Ihrer Hausratversicherung und informieren unverzüglich den Vermieter, der seine Gebäudeversicherung einschaltet. Diese Meldung ist wichtig: Wer einen Schaden verschweigt und dadurch größer werden lässt, haftet unter Umständen selbst.

Was oft nicht versichert ist

Hier entstehen die meisten Enttäuschungen, deshalb vorab klar benannt:

  • Feuchte von außen durch die Kellerwand ist kein Leitungswasserschaden, sondern Instandhaltung – Sache des Eigentümers.
  • Kondensat und Schimmel durch Wärmebrücken oder Lüftungsverhalten sind kein plötzliches Ereignis.
  • Rückstau und Überschwemmung sind nur mit eingeschlossenen Elementarschäden gedeckt. Diese Erweiterung ist nicht automatisch enthalten.
  • Undichte Fugen und Anschlüsse, etwa eine Dusche ohne Abdichtung, gelten als Mangel. Wasser, das jahrelang durch eine Silikonfuge läuft, ist kein Versicherungsfall.
  • Verschleiß und unterlassene Wartung. Wenn eine seit Monaten tropfende Leitung ignoriert wurde, kann der Versicherer kürzen.

Deshalb ist die Ursachenklärung nicht nur technisch, sondern wirtschaftlich entscheidend: Ein sauberer Befund bestimmt, ob Sie zahlen oder der Versicherer. Genau darum dokumentieren wir bei der Leckageortung so ausführlich.

Neuwert, Zeitwert, Selbstbehalt

Neuwert ist der Betrag für eine gleichartige neue Sache. Zeitwert ist der Neuwert abzüglich Alter und Abnutzung. Wohngebäudeversicherungen sind in der Regel Neuwertversicherungen: Ein zwanzig Jahre alter Estrich wird durch einen neuen ersetzt, ohne Abzug.

Bei der Hausratversicherung ist es differenzierter. Viele Verträge zahlen zunächst den Zeitwert und die Differenz zum Neuwert erst, wenn Sie die Wiederbeschaffung nachweisen. Wer das nicht weiß, wundert sich über eine erste Abrechnung, die niedriger ausfällt als erwartet. Bewahren Sie deshalb alle Belege auf.

Der Selbstbehalt steht in Ihrer Police und wird von der Leistung abgezogen. Er bleibt bei Ihnen, auch bei Direktabrechnung.

Der Ablauf, Schritt für Schritt

1. Schaden begrenzen, dann melden

Zuerst absperren und Folgeschäden verhindern. Dann den Schaden anzeigen – bei größeren Fällen telefonisch, damit sofort eine Schadennummer entsteht. Diese Nummer brauchen später alle Beteiligten.

2. Ortstermin und Umfangsfreigabe

Bei größeren Schäden schickt der Versicherer einen Regulierer oder Sachverständigen, der Ursache, Umfang und Zuständigkeit prüft. Wir nehmen an diesem Termin teil, legen Messwerte und Fotos vor und stimmen ab, welche Positionen anerkannt werden. Das ist der wichtigste Termin im Verfahren: Was hier nicht besprochen wird, führt später zu Diskussionen.

3. Ausführung mit laufender Dokumentation

Während Trocknung und Wiederaufbau entstehen Messprotokolle, Fotos und Nachweise. Sie sehen alles in der digitalen Projektmappe, auf Wunsch erhält auch der Regulierer Zugang. Das verkürzt Rückfragen erheblich.

4. Abrechnung

Nach der Abnahme rechnen wir ab, bei entsprechender Vereinbarung direkt mit dem Versicherer. Sie zahlen dann nur den Selbstbehalt und die Positionen, die nicht versichert sind oder die Sie als Verbesserung gewünscht haben. Diese Trennung weisen wir von Anfang an getrennt aus.

Was wir übernehmen – und was nicht

  • Schadenanzeige auf Wunsch in Ihrem Namen, mit Fotos und Erstbefund.
  • Kommunikation mit Regulierer und Sachverständigem, inklusive Ortstermin.
  • Kalkulation in den Positionen und Formaten, die Versicherer erwarten.
  • Nachweise: Messprotokolle, Freimessung, Stromzähler, Entsorgungsbelege.
  • Direktabrechnung nach Freigabe, damit Sie nicht vorfinanzieren.

Was wir nicht machen, ist Rechtsberatung. Wenn ein Versicherer die Leistung ablehnt oder kürzt und Sie das für falsch halten, ist das eine juristische Frage. Dann brauchen Sie einen Fachanwalt für Versicherungsrecht oder einen unabhängigen Sachverständigen. Unsere Dokumentation ist dafür die Grundlage – die rechtliche Bewertung ist es nicht.

Warum Tempo Geld spart

Derselbe Schaden,
zwei Verläufe

Beispielrechnung für einen Leitungswasserschaden in einer 80-m²-Wohnung mit Estrich auf Dämmschicht. Vereinfachte Erfahrungswerte.

Tag 1 begonnen

Sofort getrocknet

Der Bodenaufbau bleibt erhalten, weil die Dämmschicht rechtzeitig trocken wird.

Ortung und Erstbefund590 €
Dämmschichttrocknung, 3 Wochen2.400 €
Bauteilöffnung und Verschluss850 €
Maler und Bodenanschluss750 €
Summe 4.590 €
6 Wochen gewartet

Zu spät begonnen

Die Dämmung ist verkeimt, der Aufbau muss raus. Dazu Schimmel und Ersatzunterkunft.

Ortung, Befund, Laboranalyse1.150 €
Rückbau Bodenaufbau und Entsorgung4.200 €
Schimmelsanierung mit Abschottung3.600 €
Neuer Estrich, Belag, Maler6.400 €
Ersatzunterkunft, 3 Wochen1.850 €
Summe 17.200 €

Auch wenn die Versicherung zahlt, ist der zweite Verlauf für Sie der schlechtere: mehr Wochen Baustelle, Auszug – und die mögliche Diskussion über verzögerte Schadenminderung.

Häufige Fragen

Zur Versicherung

Nein. Versicherer arbeiten mit Rahmenpartnern, weil das für sie günstiger und leichter zu steuern ist. Sie dürfen einen Betrieb vorschlagen, aber nicht vorschreiben – der Vertrag entsteht zwischen Ihnen und dem Betrieb. Wichtig ist nur: Der Versicherer schuldet den erforderlichen Aufwand. Wenn ein Betrieb deutlich über dem marktüblichen Niveau liegt, kann es zu Kürzungen kommen. Unsere Kalkulationen liegen in den üblichen Positionen, damit genau das nicht passiert.

Bei Direktabrechnung nicht. Nach der Umfangsfreigabe rechnen wir unmittelbar mit dem Versicherer ab, Sie tragen nur Selbstbehalt und nicht versicherte Anteile. Voraussetzung ist eine Abtretungserklärung oder eine entsprechende Vereinbarung. Bei kleineren Schäden zahlen manche Versicherer direkt an Sie aus – dann erhalten Sie unsere Rechnung und reichen sie ein.

Beides gehört zu den Kosten der Schadenbeseitigung und ist bei einem versicherten Leitungswasserschaden erstattungsfähig. Der Strom läuft zunächst über Ihren Zähler, deshalb setzen wir einen geeichten Zwischenzähler und dokumentieren Anfangs- und Endstand. Ohne diesen Nachweis wird geschätzt, und Schätzungen fallen erfahrungsgemäß zu Ihren Lasten aus.

Wenn die Wohnung unbewohnbar ist, sehen viele Wohngebäude- und Hausratversicherungen die Übernahme von Hotel- oder Mietkosten für einen begrenzten Zeitraum vor, häufig bis zu hundert Tage. Unbewohnbar heißt allerdings nicht unbequem: Laute Trocknungsgeräte allein genügen meist nicht, ein gesperrtes einziges Bad oder eine Rußbelastung nach einem Brand schon. Klären Sie das früh mit dem Regulierer – die technische Begründung liefern wir.

Die Verträge verlangen eine unverzügliche Anzeige, also ohne schuldhaftes Zögern. Praktisch heißt das: sofort, sobald Sie den Schaden bemerken. Bei einem Altschaden, der erst jetzt entdeckt wird, gilt der Zeitpunkt der Entdeckung. Melden Sie auch dann, wenn Sie unsicher sind, ob es ein Versicherungsfall ist – eine Meldung kostet nichts, eine verspätete Meldung kann Leistung kosten.

Diese Seite erklärt die üblichen Abläufe und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind immer Ihre Versicherungsbedingungen.

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